Vorkaufsrecht im Milieuschutz nachhaltig sichern

09. Mai 2022

Vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen spielt das kommunale Vorkaufsrecht eine große Rolle. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Gesetzgeber das Vorkaufsrecht neugestalten. Die Öffentliche Anhörung zum Vorkaufsrecht im Milieuschutz macht deutlich, dass es einen rechtssicheren Rahmen beim Vorkaufsrecht bedarf.

Der 9. November 2021 war ein einschneidender Tag für alle Mieterinnen und Mieter und für alle Kommunen. Eine gut 35 Jahre unbeanstandet gebliebene kommunale Praxis zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums steht seither auf unsicheren rechtlichen Beinen. Wir sind als Bundesgesetzgeber klar adressiert, hier tätig zu werden, um wieder Rechtssicherheit herzustellen. Und das werden wir tun, so wie es in den Koalitionsverhandlungen vereinbart wurde. Darin bestärkt uns auch der Bundesrat in breiter Mehrheit.

Zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum Erhalt lebendiger, sozial-ausgewogener städtischer Quartiere mit bezahlbaren Mieten reicht der Genehmigungsvorbehalt für bauliche Maßnahmen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Milieuschutzgebiet allein nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass wir schnell zu einer nachhaltigen und rechtssicheren Lösung für unsere Kommunen kommen. Als letzte Möglichkeit brauchen die Kommunen auch zukünftig ein wirksames Vorkaufsrecht. Wir sind Bundesbauministerin Klara Geywitz dankbar, dass sie dieses Thema in der Bundesregierung mit absoluter Priorität angeht und bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet hat.

Gemeinsam werden wir die Menschen weiter vor Verdrängung aus ihren Wohnungen und dem Wohnumfeld schützen. Der Gesetzentwurf der Linken greift für diesen Zweck zu kurz. Das hat die Öffentliche Anhörung gezeigt.

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