Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Darüber hinaus verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD nicht geben würde.
Bereits im Dezember haben wir ein Gesetz beschlossen, mit dem wir Mieterinnen und Mieter vor Mietpreisanstiegen schützen, indem wir den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel ausweiten. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion lange gegen den Widerstand der Union gekämpft. 1982 beschlossen Union und FDP, nur die naturgemäß erheblich höheren Neuvermietungen in den jeweils letzten vier Jahren zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzulassen. Nun werden endlich die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in Vergleichsmiete einfließen. Dadurch sinkt die Vergleichsmiete tendenziell und der Anstieg der Mietpreise bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen wird gedämpft, denn die Mieten waren vor sechs Jahren in vielen Städten noch deutlich niedriger als heute. Allerdings zeigt der von Oberbürgermeister Dieter Reiter in Auftrag gegebene und vom Münchner Sozialreferat erstellte „reale Mietspiegel für München“ eindrucksvoll, welche Summen die Mieterinnen und Mieter in München sparen könnten, wenn endlich alle Wohnungen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen würden. Aus der heutigen Mieterhöhungsspirale würde endlich wieder ein preisdämpfendes Instrument, das München dringend bräuchte. Ein echter Mietspiegel würde das Mietniveau um 8,6 Prozent absenken. Alle günstigeren Mieten aus älteren Verträgen und alle geförderten Wohnungen bei z.B. Gewofag, GWG und den Genossenschaften dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht berücksichtigt werden. Aber auf den Mietspiegel dürfen sich auch die Vermieter der Wohnungen mit Altverträgen berufen und die Mieten regelmäßig erhöhen. Bei der Mietpreisbremse, also bei Wiedervermietungen, spielt der Mietspiegel ebenso eine entscheidende Rolle. Der reale Mietspiegel würde innerhalb von nur 5 Jahren je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung zu einer Ersparnis von 2.500 Euro bis 7.000 Euro führen und schon im ersten Jahr zwischen einer halben und einer ganzen Monatsmiete Erleichterung bringen.
Bislang scheitert eine noch grundlegendere Reform des Mietspiegels am Widerstand von CDU/CSU im Bundestag. Mit dem nun vorliegenden Zahlenwerk aus München sollte endlich ein Umdenken einsetzen. Statt alle zwei Jahre eine Mieterhöhung von durchschnittlich 4,7 Prozent eine Absenkung um 8,6 Prozent ist ein Argument, dem sich Seehofer und die Union nicht entziehen können. Längst können sich Normalverdienende die Mieten in München nicht mehr leisten, von Polizisten, Pflegepersonal und Rentnerinnen und Rentnern ganz zu schweigen. Die Mieten steigen viel schneller, als Löhne, Gehälter oder Renten, auch weil sie mit einem falschen Mietspiegelansatz in die Höhe getrieben werden. Mit unserem Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp in Bayern wollen wir eine Atempause für die Mieterinnen und Mieter – aber auch für uns als Gesetzgeber in Berlin, der dann endlich die nötigen Reformen umsetzen kann.
Für dieses Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ konnten wir einen Riesenerfolg vermelden: Das Begehren hat in Bayern mehr als doppelt so viele Unterschriften erreicht als nötig! In nur dreieinhalb Monaten haben Mieterverein München, die Münchner SPD und weitere Bündnispartner 51.983 gültige Unterschriften gesammelt. Damit haben wir die Hürde von 25.000 erforderlichen Unterstützungsunterschriften für den Zulassungsantrag beim bayerischen Innenministerium mehr als deutlich genommen. Wir erwarten uns nun eine zügige Prüfung durch die Staatsregierung. Für die städtischen Wohnungen gibt es den Mietenstopp bereits, es geht also.