Übersicht über Corona-Hilfen

20. Mai 2020

Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Unsere gesamte Fraktion und die Bundesregierung arbeiten seit Wochen daran, die Folgen der Corona-Pandemie für die Menschen abzumildern. Den wichtigsten Beitrag, um die Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus einzudämmen, leisten derzeit die Bürgerinnen und Bürger selbst durch ein besonnenes Verhalten. Im Deutschen Bundestag haben wir viele Maßnahmen beschlossen und Programme aufgelegt, um die Folgen der Pandemie aufzufangen. Auch die Länder und die Kommunen bieten viele Hilfen an. Im Folgenden gebe ich einen kleinen Überblick.

Wer muss sich beim Arzt melden?

  • Personen, die akut an einer Atemwegserkrankung leiden mit Fieber, Husten oder Atembeschwerden und in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten, setzen sich bitte umgehend telefonisch mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.

Bürgertelefon für Fragen zum Coronavirus

  • Unter 089-233-4 47 40 hat die Stadt München ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich - auch am Wochenende - von 8 bis 20 Uhr Fragen zum Coronavirus beantwortet.

Persönliche Notlagen

  • Münchnerinnen und Münchner, die in eine persönliche Notlage geraten sind, können sich an das Service-Telefon des Sozialreferates unter 089-233-9 68 33 oder online an die Sozialbürgerhäuser wenden. An allen 12 Sozialbürgerhäusern wurde ein Einkaufsservice für ältere Menschen eingerichtet.

  • Auch für psychische Krisensituationen stehen zahlreiche Hilfsangebote zur Verfügung. Eine Übersicht findet sich hier.

Unterstützung für Beschäftigte und Arbeitssuchende

Kurzarbeitergeld

Wir spannen einen Schutzschirm, um Arbeitsplätze zur erhalten und Entlassungen zu vermeiden und haben dazu das Kurzarbeitergeld vereinfacht und erhöht. Bei Arbeitsausfall können Arbeitgeber (auch Zeitarbeitsunternehmen) Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragen. Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Fragen beantwortet die Arbeitsagentur in München unter 089 5154-9901 oder über die Hotline unter 0800 45555 20 und weitere Informationen finden sich hier.

Schickt ein Arbeitgeber Mitarbeiter in Kurzarbeit, übernimmt die BA 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, ab dem 4. Monat des Bezugs 70 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezuges 80 Prozent. Diese Regelung soll bis 31.12.2020 gelten. Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeit zu zahlen sind, werden in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

In Bereichen, die für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung notwendig sind (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen) erweitern wir die anrechnungsfreien Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen in Rente und für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, verlängert sich um drei Monate.

Leichterer Zugang zur Grundsicherung

Für alle, denen durch die Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, haben wir das Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) neu aufgesetzt. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein Vermögen (z.B. Erspartes) in erheblichem Umfang zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten und unterliegt keiner Vermögensprüfung. Erst danach greifen wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Zudem werden in den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Der Verzicht auf die mitunter aufwändige Vermögensprüfung dient der Verfahrenserleichterung. Außerdem sollen gerade Solo-Selbständige grundsätzlich nicht gezwungen sein, aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Engpässe infolge der Corona-Pandemie ihr Betriebsvermögen einzusetzen und damit ggf. die wirtschaftliche Grundlage dafür aufzugeben, ihren Betrieb nach Ablauf der Krise wieder fortzuführen. Das neue ALG II ist auch mit den Zuschüssen des Bundes und des Landes für Selbständige und Kleinstunternehmen kombinierbar.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld II kann beim Jobcenter München gestellt werden, wo sich weitere Infos und wichtige Hinweise finden.

Unterstützung für Familien

Kinder-Notbetreuung

Die Notbetreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde ausgeweitet. Sie steht nun auch Familien zur Verfügung, in denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet, sowie berufstätigen Alleinerziehenden.

Informationen zum Thema Notbetreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen finden sich hier.

Nach geltender Rechtslage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 616 BGB zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (z.B. Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Großeltern sollte verzichtet werden, da ältere Menschen erheblich durch das Virus gefährdet sind und deren Gesundheit besonders geschützt werden sollte.

Damit der Unterricht trotz Schulschließung in vielen Bundesländern weitestgehend aufrechterhalten werden kann, stellen Bund und Länder kurzfristig 600 Millionen Euro über den Digitalpakt Schule bereit. Das Sofortausstattungsprogramm soll die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren.

Notfall-Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Im Rahmen der Corona-Krise wurde der Kinderzuschlag nun zu einem „Notfall-KiZ“ erweitert. Bei Anträgen für den „Notfall-KiZ“ wird das Einkommen der Eltern nicht anhand der vergangenen sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats geprüft. Damit können kurzfristige Einkommenseinbußen abgefedert werden. Bisherige Kinderzuschlag-Bezieherinnen und -Bezieher, die den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen die Leistung für weitere sechs Monate automatisch verlängert. Beide Regelungen sind bis 30. September 2020 befristet. Weitere Informationen unter www.not-fall-kiz.de

Wirtschaftliche Hilfen

Bund und Land helfen Unternehmen dabei, liquide zu bleiben und gut durch die Krise zu kommen. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen auf. So wollen wir verhindern, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldet in Finanznöte kommen. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Pandemie in Existenznot geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Solo-Selbstständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen können die Soforthilfe des Bundes in Höhe von maximal 9.000 € (bis 5 Beschäftigte) bzw. maximal 15.000 € (bis 10 Beschäftigte) beantragen. Diese Hilfen des Bundes können zusätzlich zu den Hilfen der Länder in Anspruch genommen werden. Hierbei können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 € und Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten maximal 50.000 € Soforthilfe vom Freistaat Bayern beantragen. Bei Beantragung erkennt das Programm automatisch, welches Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommen kann und es erscheint das passende Antragsformular.

Allgemeine Fragen zur Antragsstellung werden telefonisch unter 089-233 2 20 70 (Mo - Fr von 8 bis 18 Uhr, Sa/So von 9 bis 15 Uhr) beantwortet.

  • Gastronomiebetriebe sind von den notwendigen Beschränkungen des Alltags besonders betroffen. Darum wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

  • Liquiditätshilfen: Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet. Für Unternehmen, die krisenbedingt in Finanzierungsschwierigkeiten geraten und daher keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Die Antragstellung ist ab sofort bei Banken und Sparkassen möglich. Weitere Infos auf den Seiten der KfW oder über die Hotline 0800 539 9001.

  • Wir haben Erleichterungen im Insolvenzrecht beschlossen, um Insolvenzen nach Möglichkeit abzuwenden. Die Insolvenzantragspflicht ist bis zum 30. September 2020 befristet für diejenigen ausgesetzt, die durch den massiven Anstieg von Corona-Infektionen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Weitere Informationen beim Bundesjustizministerium. Bei Beratungsbedarf zu einer möglichen Insolvenz hilft die betriebswirtschaftliche Beratung in der IHK unter beratung@muenchen.ihk.de oder Telefon 089/5116-2222.

  • Weitere Angebote wie eine Beratung zum Kurzarbeitergeld oder dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung finden sich hier.

Stundung von fälligen Zahlungen

Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung ist angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel soll eine zinslose Stundung erfolgen. Indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung verschoben wird, wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auch damit wird die Liquiditätssituation verbessert. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von Corona-Folgen betroffen ist.

  • Zahlungspflichtige, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, und die deshalb Schwierigkeiten haben, fällige Zahlungen an die Stadt München zu leisten, können eine Stundung der Forderungen beantragen. Auch eine Anpassung der vierteljährlichen Vorauszahlungen der Gewerbesteuer 2020 ist möglich. Mehr dazu auf der Internetseite der Stadtkämmerei.

Lieferservices, Abholangebote und Online-Angebote

Die Stadt München unterstützt mit der Kampagne #muenchenhältzamm verschiedene Initiativen, insbesondere Lieferservices, Abholangebote und Gutscheinvertriebe, aber auch kulturelle Online-Angebote. Mehr als 800 Firmen haben sich unter www.muenchen.de/zamm dazu bereits eingetragen. Neben der Förderung der lokalen Wirtschaft werden mit der Kampagne auch Münchner Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Angeboten unterstützt.

Mieterinnen und Mieter

Schutz vor Kündigung

Wer wegen der Corona-Krise Probleme hat, die laufende Miete für Wohn- beziehungsweise Gewerbeflächen zu begleichen, darf nicht gekündigt werden. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung ihrer Miete bleibt jedoch bestehen.

Bei städtischen Immobilien unterstützt die Landeshauptstadt München von der Pandemie wirtschaftlich betroffene Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, um drohende Insolvenzen, Kündigungen und Entlassungen zu vermeiden und gleichzeitig langfristig finanziellen Schaden durch Mietverluste und Steuerausfälle von der Stadt abzuwenden.

Wohngeld

Unter gewissen Umständen kann auch ein Anspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden, wenn jemand wegen der Corona-Krise nicht mehr die laufenden Wohnkosten begleichen kann. Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Weitere Informationen hier.

Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen, zum Teil existenziell. Durch Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport-und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Über Hilfen für Kultur- und Kreativschaffende informiert diese Seite

Im Falle von Einkommenseinbußen können Betroffene bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung oder Stundung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen.

Studierende

Nothilfe der Studentenwerke

Wir haben die Nothilfefonds der Studentenwerke vor Ort aufgestockt. Mit diesem Zuschuss soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Allgemeine und Soziale Beratung des Studentenwerkes München ist erreichbar unter 089 357135-32

Fortzahlung des BAföG

StudentInnen und SchülerInnen im BAföG-Bezug dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn die Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Die zuständigen Landesbehörden wurden durch einen Erlass des Bundesbildungsministeriums angewiesen, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG weiter zu gewähren, wenn Schulen geschlossen oder der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben werden müssen.

Zuverdienst zum BAföG

Für BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, die sich während der aktuellen Pandemie neben ihrer Ausbildung in systemrelevanten Branchen und Berufen engagieren, ist dadurch zusätzlich erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des BAföG komplett anrechnungsfrei (dazu zählen neben dem Gesundheitswesen und der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorger, der Transport- und Personenverkehr, aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen und die Bereiche Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe).

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragssteller ab Mai bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt – auch für Studierende, die zwischen Mai 2020 und März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Informationen dazu hier

Zentrale Anlaufstellen für freiwillig Engagierte

  • Für Münchnerinnen und Münchnern, die sich im Zusammenhang mit der aktuellen besonderen Situation freiwillig engagieren möchten, stehen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:

  • In einer Online-Übersicht werden die Anlaufstellen regelmäßig aktualisiert.

  • Telefonisch unter 089-233-9 29 29 können sich Interessierte für ein freiwilliges Engagement registrieren.

  • Per E-Mail können sich Interessierte registrieren. In der E-Mail müssen Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, eventuelle Qualifikationen sowie das Unterstützungsangebot und mögliche Einsatzzeiten angegeben werden. Die Daten werden erfasst und an passende Einsatzstellen weitergegeben.

  • Freiwillige, die älteren Menschen oder Menschen anderer Risikogruppen Hilfe bei Einkäufen, wichtigen Botengängen o.ä. anbieten möchten (keine medizinische Hilfe, keine Personentransporte) können sich wenden an die Spontanhilfe-Hotline 089-46 13 29 83 (täglich 9-18 Uhr) von Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.. Weitere Anlaufstellen und Informationen finden Sie bei der Freiwilligenagentur Gute Tat und bei den Freiwilligen-Zentren der Caritas.

  • Für medizinisches Fachpersonal (Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Studierende medizinischer Fakultäten u.ä.) und Hilfe in Krankenhäusern ohne medizinische Vorkenntnisse (zur Entlastung von Ärzteschaft und Pflege) gibt es ein Kontaktformular der München Klinik.

Hilfsangebote für obdach- und wohnungslose Menschen

  • Das Kälteschutz- und Übernachtungsschutzprogramm der Stadt München in der Bayernkaserne hat ganztägig inklusive einer Essensverpflegung geöffnet. Die obdachlosen Männer und Frauen, die dort übernachten, müssen tagsüber die Einrichtung somit nicht mehr verlassen.

  • Betroffene können sich von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr an das Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 wenden, wenn sie akuten Bedarf zur Unterbringung haben wollen. Das Servicetelefon des Sozialreferats ist dazu unter 089-233-9 68 33 erreichbar.

  • Das Sozialreferat bittet um Mithilfe, wenn eine obdachlose Person angetroffen wird, die dringend Hilfe benötigt. Dann sollte umgehend die Polizei (110) verständigt oder ein Notruf (112) abgesetzt werden. In weniger dringlichen Fällen kann die Teestube „komm“ oder der Wärmebus unter 089-771084 beziehungsweise per E-Mail informiert werden.

Spendenkonto

  • Das Sozialreferat hat ein Spendenkonto eingerichtet, um soziale Organisationen und Projekte in München finanziell zu unterstützen, damit in akuten Notlagen schnell und zielgerichtet geholfen werden kann – sei es zum jetzigen Zeitpunkt oder zur Unterstützung bei Spätfolgen.

  • Die Spendengelder fließen auch in das Projekt „Helft den Helfern!“, das die Stadt München gestartet hat. Dabei werden die Menschen unterstützt, die bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders im Einsatz sind, sei es in Krankenhäusern, im Rettungsdienst, in Alten- und Pflegeheimen oder sozialen Organisationen.

  • Spenden können unter Angabe des Verwendungszwecks „93254151830081“ und dem Stichwort „Spende Corona“ auf eines der folgenden Bankkonten überwiesen werden:

    Stadtsparkasse München,IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00

    Postbank München,IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03

    HypoVereinsbank München,IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00

    Mehr Informationen dazu auf den [Seiten der Stadt](unter www.muenchen.de/engagement).

Kultur- und Sportangebote

Kostenloses Online-Bildungsprogramm der MVHS

Die Münchner Volkshochschule liefert kostenlose Online-Videos frei Haus. Das „MVHS.Heimspiel“ auf dem Youtube-Kanal der MVHS bietet Vorträge, Lesungen, Tutorials und Kleinkunst aus den Bereichen Philosophie, Theologie, Stadtgeschichte, Literatur, Bildende Kunst oder Yoga und Entspannung. Die Videos sind unter Youtube oder als Link zu finden.

Online-Angebote des Stadtmuseums

Die Sammlung Online des Münchner Stadtmuseums präsentiert Kunstwerke aus allen Sammlungsschwerpunkten in digitaler Form. Interessierte können durch Objekte aus den Sammlungen Angewandte Kunst, Fotografie, Graphik, Gemälde, Mode und Stadtkultur stöbern. Das Münchner Stadtmuseum erstellt auch regelmäßig Videos zu den aktuellen Ausstellungen.

Sportprogramm der Stadt

Wegen des Coronavirus entfallen im Grunde bis auf weiteres beinahe alle gemeinsamen sportlichen Aktivitäten. Dafür gibt es aber ein Online-Ersatzprogramm mit Trainingsvideos zum Mitmachen auf dem FreizeitSport-Youtube-Kanal und der Facebook-Seite des Freizeitsports München.

Teilen