Tausende Münchnerinnen und Münchner profitieren von Heizkostenzuschuss

02. Februar 2022

Die stark gestiegenen Energiekosten sind vor allem für Bürger:innen mit geringeren Einkommen oder einer niedrigen Rente spürbar. Daher hat Bundesbauministerin Klara Geywitz einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Bis zum Frühsommer – noch vor Eingang der Nebenkostenabrechnungen – will die SPD-Bundestagsfraktion diese Gesetzgebung abgeschlossen haben.

Claudia Tausend dazu: „Hohe Energiepreise schlagen derzeit mit voller Wucht zu. Um das abzufedern, planen wir einen Heizkostenzuschuss gerade für diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die steigende Energiepreise besonders spüren und heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. In München werden mehrere Tausend Menschen davon profitieren.“

Der Gesetzesentwurf sieht gestaffelte Einmalzahlungen vor: Kurzfristig und unbürokratisch sollen Wohngeldbezieher:innen mit einmalig Heizkostenzuschuss von 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt entlastet werden. In München sind das etwa 9.500 Menschen. Seit letztem Jahr erhalten Wohngeldhaushalte übrigens bereits eine CO2-Komponente, um sie bei den steigenden Heizkosten in Folge der CO2-Bepreisung zu entlasten.

Empfänger:innen von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld sollen 115 Euro erhalten. Hier zählen in München gut 17.000 Auszubildende, Studierende und Schüler:innen zum potentiellen Empfängerkreis.

Für Menschen in der Grundsicherung werden die Heizkosten in angemessener Höhe vollständig übernommen. Eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses bei anderen Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag oder auch beim BAföG) wird nicht erfolgen, damit Leistungskürzungen bei diesen Sozialleistungen vermieden werden.

Die Abgeordneten werden das Gesetz nun im parlamentarischen Verfahren beraten, so dass es zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann. Das heißt, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für diesen Winter eingehen, sollten die zuständigen Stellen in den Ländern und Kommunen die Entlastung möglichst rasch auszahlen können. Für die Empfänger:innen von Wohngeld, BAB und Ausbildungsgeld wird die Auszahlung automatisch erfolgen, Empfänger:innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG werden den Zuschuss nach Antragstellung bei den für sie zuständigen Behörden erhalten. Die Landeshauptstadt München stellt darüber hinaus als kommunale Leistung einen schnellen und unbürokratischen Zuschuss aus einem Härtefallfonds zur Vermeidung von Stromsperren und einen Energiekostenzuschuss für München-Pass-Berechtigte bereit.

Neben dem einmaligen Heizkostenzuschuss plant die SPD-Bundestagsfraktion weitere Maßnahmen, um für finanzielle Entlastung zu sorgen: „Wir wollen die EEG-Umlage auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde absenken, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken. Im letzten Jahr zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher noch 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Durch die Senkung um 43 % spart ein 3-Personen-Haushalt 100 Euro im Jahr, ein Ein-Personen-Haushalt knapp 50 Euro. Das ist eine gute Nachricht für alle. Perspektivisch wollen wir ab nächstem Jahr die EEG-Umlage ganz abschaffen“, führt Sebastian Roloff aus.

Claudia Tausend ergänzt: „Wir arbeiten außerdem an einer Lösung für einer faire Aufteilung der Mehrkosten durch CO2-Preise zwischen Mietenden und Vermietenden.“

Pressemitteilung Heizkostenzuschuss (PDF, 139 kB)

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