Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen weitreichende Teile von Wirtschaft und Gesellschaft beeinträchtigt. Auch die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Baubereich war und ist davon betroffen.
Die aktuellen Kontakteinschränkungen in öffentlichen Räumen und die Schließung von Verwaltungsgebäuden für den Publikumsverkehr haben dazu geführt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsvorhaben gar nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist. Da sich gerade auf dem Wohnungsmarkt keine Entspannung abzeichnet, darf Baugeschehen nicht ins Stocken geraten. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen nun schnell und zielgerichtet reagiert und mit dem Planungssicherstellungsgesetz den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um auch digitale Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen. Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen vor Ort die Möglichkeit, Antragsunterlagen auch und zusätzlich über das Internet zugänglich zu machen und Online-Konsultationen durchzuführen. Ganz wichtig dabei ist, dass der gesetzliche Rahmen schlank gehalten wurde, um den Kommunen den nötigen Entscheidungsspielraum zu geben, wie sie die Beteiligungsverfahren entsprechend der örtlichen Gegebenheiten gestalten. Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen aber darauf geeinigt, dass wir auf Basis der neuen Erfahrungen und Erkenntnisse prüfen werden, inwieweit bestimmte Formen der öffentlichen Beteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren auch dauerhaft digital zu ermöglichen sind. Für mich als Baupolitikern ist es ganz besonders wichtig, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum trotz der aktuellen Krisensituation nicht in Verzug gerät. Dafür ist das Planungssicherstellungsgesetz ein wichtiger Baustein.