Zu Beginn dieser Legislaturperiode war ich Teil der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Fachkreisen. Angesichts des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum war unser Ziel, Boden gemeinwohlorientierter zu nutzen, nachhaltig mehr Bauland für den Wohnungsbau bereitzustellen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken. Der im Baugesetzbuch definierte gesetzliche Rahmen spielt dabei eine Schlüsselrolle. Auf Basis unserer Handlungsempfehlungen hat das Bundesinnenministerium nun einen Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuches vorgelegt, den ich als Berichterstatterin der SPD-Bundestagfraktion im parlamentarischen Verfahren federführend betreuen werde.
Zu den zentralen Punkten für mich gehört der sektorale Bebauungsplan. Unser in München erfolgreiches Instrument der sozialgerechten Bodennutzung, kurz SoBoN, ist bundesweit bekannt und kopiert. Aber es gibt viele Gebiete in der Stadt (vor allem §34-Gebiete), in denen wir sie nicht anwenden dürfen. In bebauten Stadtquartieren, in Baulücken, oftmals wenn ein neues Karree entsteht. Hier schaffen Investoren weder bezahlbaren Wohnraum, noch beteiligen sie sich an den Infrastrukturkosten. Bis zu 60 Prozent der Wohnungen, die in München entstehen, entstehen in §34-Gebieten. Das Gesetz schlägt vor, mit sektoralen Bebauungsplänen auch in diesen Gebieten in Zukunft festlegen zu können, dass dort zum Beispiel nur Wohnungsbau entsteht und dass auch sozialer Wohnungsbau entstehen darf. Dies wäre für München ein wichtiger Schritt zu mehr Handlungsfähigkeit. Was meiner Meinung nach nicht geht, ist, dieses Instrument gerade mal für fünf Jahre befristet einzuführen. Hier brauchen die Kommunen langfristige Sicherheit. Außerdem will ich das Instrument weiterentwickeln, mit einer Abgabe für Infrastruktur und mit einer einfacheren Praxis für die Verwaltung.
Für die SPD konnte ich darüber hinaus durchsetzen, dass die Anwendung von Baugeboten in angespannten Wohnungsmärkten erleichtert wird. In innerstädtischen Baulücken oder Brachen steckt enormes ungenutztes Potenzial für den dringend benötigten Wohnungsbau, die wir damit aktivieren.
Mir war wichtig, die Vorkaufsrechte der Kommunen auszuweiten, um Boden wieder vermehrt ins öffentliche Eigentum zu überführen und eine am Gemeinwohl orientierte Steuerung zu ermöglichen. Die Stadt München nutzt die schon bestehenden Vorkaufsrechte. Seit der Verschärfung der Erhaltungssatzung im Juli 2018 konnte die Stadt über das Vorkaufsrecht 500 Wohnungen für 363 Mio. Euro erwerben und damit langfristig für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar halten. Diese Rechte wollen wir nun ausdehnen und Ausübungsfrist verlängern, um die Position der Städte zu stärken. Die enormen Summen zeigen aber auch, dass es ein teures Instrument ist und ich werde daher dafür kämpfen, dass der von den Kommunen zu zahlende Kaufpreis im Vorkaufsfall preislimitiert ist.
Ein großer Erfolg ist für uns als SPD, dass der Innenminister nun endlich unserem Vorschlag folgt, in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuschränken. Wir wollen so den Missbrauch dieser Entmietungsstrategie unterbinden und Verdrängung verhindern. Außerhalb der Erhaltungssatzungsgebiete konnte München bisher nichts dagegen unternehmen, wenn Mieterinnen oder Mietern gekündigt, die Häuser luxussaniert und die einzelnen Wohnungen verkauft wurden. Mit dem Umwandlungsverbot wird sich das ändern.
Nach der politischen Sommerpause kommt das Gesetz in den Bundestag. Für die SPD-Bundestagsfraktion werde ich mich für weitere Verbesserungen einsetzen. Wir müssen zum Beispiel für ein lebendiges Zusammenleben in der Stadt das Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht besser balancieren und außerdem Kleingewerbe in die Milieuschutzsatzung aufnehmen. Mein Ziel ist es, dass die Novelle zu einem bodenpolitischen Erfolg wird.