Zwei Jahre Wohngipfel: Viele Beschlüsse erfolgreich umgesetzt
Vor zwei Jahren fand auch auf Initiative der SPD-Fraktion der Wohngipfel statt. Bund, Länder und Kommunen haben ein umfassendes Maßnahmenbündel für bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland geschnürt. Die Umsetzung ist mit Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion zum größten Teil erfolgt beziehungsweise in vollem Gange: Mit der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, der Wohngeldreform, der Fortführung der Städtebauförderung auf Rekordniveau, umfassenden Verbesserungen im Mietrecht, der Sonderabschreibung für den bezahlbaren Mietwohnungsbau, der verbilligten Abgabe von öffentlichen Liegenschaften und der Reform der Grundsteuer haben wir einen Strauß von Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, der Mieter*innen und Wohnungswirtschaft gleichzeitig zu Gute kommt.
Leider blockiert die Union noch eine Reform bei den so genannten „Share Deals“, mit denen vor allem Immobilienkonzerne Milliarden Euro an Grunderwerbsteuer am Fiskus vorbeisparen. Auch hier werde ich dranbleiben.
Das Wohngeld dient zur Absicherung angemessenen Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete ausgezahlt. Durch unsere Reform zum Jahreswechsel hatte sich die Zahl der Wohngeldanträge in München im Januar im Vergleich zu Dezember mehr als verdreifacht. Seit dem Lockdown hat sich jedoch die Zahl weiter deutlich erhöht auf 10.514 Wohngeldanträge in München bis Ende Juli, eine Steigerung um 98 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass 15 bis 20 % der Mieter*innen künftig in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten. Während die Wohnungsmieten bislang relativ stabil gezahlt worden sind, stellt sich die Situation bei den Gewerbemieten dramatischer dar.
Damit niemand Angst haben musste, wegen Covid-19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen seine Wohnung oder seinen Gewerberaum zu verlieren, haben wir im März beschlossen, dass Mieter*innen wegen Mietschulden nicht gekündigt werden kann. Leider hat die Union eine Verlängerung blockiert, sodass dieser Kündigungsschutz seit dem 01.07.2020 nicht mehr besteht.**
Mir ist es auch weiterhin wichtig zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung oder ihren Gewerberaum Corona-bedingt verlieren oder Vermieter*innen durch Liquiditätsengpässe in große soziale Nöte geraten. Wenn die bisherigen Maßnahmen dies nicht ausreichend verhindern bzw. die bevorstehende Rezession die Lage noch verschärft, braucht es meiner Meinung nach eine Neuauflage des Mietenmoratoriums sowie finanzielle Lösungsansätze, die Liquiditätsengpässe im Rahmen von Bürgschaften oder zinslosen Darlehen ausgleichen, um Kündigungstatbestände oder Existenzbedrohungen zu vermeiden.
Letzte Sitzungswoche haben wir ein neues Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz beschlossen. Es wird zu mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften führen. Viel zu häufig entsteht in den WEGen Streit zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern, ohne dass finanzschwächere Eigentümer*innen überfordert werden. Ein*e einzelne*r Wohnungseigentümer*innen kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümer*innen verlangen, wenn er/sie die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen sogar der Einstimmigkeit.
Bis 2030 sollen mindestens 7 Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Das Gebäudeelektroinfrastrukturgesetz (GEIG) schafft vor diesem Hintergrund neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen. Mit dem GEIG werden Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie eins zu eins in nationales Recht umgesetzt. Für mich sind jedoch ambitioniertere Ziele insbesondere im Neubau unausweichlich – nicht zuletzt im Kontext des vereinbarten Konjunkturpaketes mit einem erkennbaren Fokus auf Elektromobilität und Infrastruktur. Gemeinsam mit Fraktionskolleg*innen stehe ich dazu in Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner.
Durch einen Dreiklang aus Fordern, Fördern und Beratung konnten die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors um rund 42 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Doch die Sanierungsquote von etwa einem Prozent pro Jahr ist immer noch zu niedrig, um unsere Klimaziele zu erreichen. Daher haben wir das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Mrd. Euro aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt. Energetische Sanierungen fördern wir zudem steuerlich und weiten die Energieberatung aus.
Leider haben in der Vergangenheit zu oft Vermieter*innen versucht unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung immense Mieterhöhungen auf die Mieter*innen abzuwälzen. Daher war es für den sozialverträglichen Klimaschutz ein großer Erfolg, dass wir die Modernisierungsumlage auf acht Prozent der Kosten begrenzt haben. Wenn wir nun den CO-Preis im Gebäudesektor einführen, erhöhen wir das Wohngeld um 10 Prozent um bei den Heizkosten zu entlasten und den Klimaschutz hier sozial gerecht zu gestalten. Außerdem werden wir an einer Lösung arbeiten, dass Preissteigerungen, die aus höheren CO2-Preisen stammen, im Rahmen der Neben- und Heizkostenabrechnungen nicht eins zu eins auf die Mieter*innen umgelegt werden können.
Die Bundesministerien für Landwirtschaft und Bau wollen für mehr Tierwohl das Baugesetz ändern. Sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen tierwohlgerecht umgebaut werden, ohne dass sich die Anzahl der Tiere erhöht, sollen sie ohne großen Aufwand eine Baugenehmigung erhalten. Das Ziel des Gesetzesvorhabens, Tierwohlverbesserungen nicht am Bauplanungsrecht scheitern zu lassen, finde ich grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sehe ich in der konkreten Ausgestaltung noch Änderungsbedarf, da viele rechtliche Begriffe noch unzureichend definiert sind. Auch dieses Gesetz wird mich über den Herbst noch intensiv beschäftigen.
Die Stadtentwicklung der Zukunft wird die verschiedenen Anforderungen in Einklang bringen müssen: bezahlbarer Wohnraum, lebendige, grüne Innenstädte mit dem Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen, verbunden mit nachhaltigen, neuen Verkehrskonzepten. Für eine nachhaltige Nachverdichtung unserer Städte muss in meinen Augen eine bessere Balance zwischen Baurecht und Immissionsschutzrecht gelingen. In der Baulandkommission hatte ich daher den Vorschlag des Bundesumweltministeriums begrüßt, mittels einer Experimentierklausel beim Lärmschutz Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben und heranrückender Wohnbebauung zu lösen. Sie soll flexible Lösungen für unterschiedliche Fallkonstellationen anbieten, unter anderem auch für den Schutz und Erhalt von Clubkultur vor Verdrängung. Diese Experimentierklausel will ich noch in diesem Jahr bundesrechtlich möglich machen.