Im ersten Austausch mit der neuen Bundesministerin Klara Geywitz war es mir wichtig hervorzuheben, dass wir als eines der ersten Vorhaben mit einer Änderung des Baugesetzbuches, unseren Kommunen die Ausübung ihrer Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten weiterhin rechtsicher zu ermöglichen.
Gemeinsam mit Kevin Kühnert habe ich dazu die Forderungen eines Bündnisses entgegengenommen, das uns in unserem Vorhaben unterstützt. Mit dabei ist unsere Münchner Initiative #ausspekuliert. Auch unser Oberbürgermeister Dieter Reiter hat zusammen mit Peter Tschentscher und Franziska Giffey nochmals die Dringlichkeit verdeutlicht. Bundesbauministerin Klara Geywitz arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Am Freitagmittag werde ich dazu im Plenum eine Rede halten.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November hatte in einer engen Rechtsauslegung die Anwendung bis auf wenige Ausnahmen rechtswidrig werden lassen. Gerade die Landeshauptstadt München hat dieses Instrument in den letzten Jahren vermehrt genutzt, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu bewahren. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Stadt so 2.612 Wohnungen geschützt, indem sie entweder selbst zugunsten der kommunalen Wohnungsgesellschaften angekauft hat oder die Käufer sich ihr gegenüber in einer Abwendungserklärung zu Mietpreis- und Belegungsbindungen verpflichtet haben.