Die Vorschläge zum Mietrecht wollen wir mit Ihnen am 13. Mai diskutieren
Liebe Münchnerinnen und Münchner! Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren in Großstädten wie München mit deutlichen Mietpreissteigerungen erheblich verschärft.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deswegen für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen und Mietpreissteigerungen bremsen.
Vor einem Jahr hatten wir in einem ersten Schritt bereits die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Makler eingeführt. Seitdem bezahlen Mieter nur noch dann die Courtage, wenn sie den Makler beauftragt haben. Durch die Mietpreisbremse dürfen Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete bei Wiedervermietung um maximal zehn Prozent überschreiten.
Unser Bundesjustizminister Heiko Maas hat nun den Entwurf zum zweiten Teil der Reformen des Mietrechts vorgelegt. Durch überzogene Modernisierungskosten geht täglich bezahlbarer Wohnraum verloren. Nicht selten können sich Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung nach einer umfangreichen Modernisierung nicht mehr leisten. Wir wollen daher verhindern, dass Mieter deshalb ausziehen müssen. Daher wollen wir die Umlage von Modernisierungskosten einschränken. Vermieter sollen künftig nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten statt bisher elf Prozent jährlich auf die Mieter umlegen können. Kostet die Modernisierung einer 70 Quadratmeter großen Wohnung beispielsweise 20 000 Euro, darf die Miete künftig höchstens um 1,90 Euro pro Quadratmeter steigen statt um 2,62 Euro wie bisher. Zudem wollen wir eine Kappungsgrenze bei drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren einführen.
Außerdem wollen wir dazu die Berechnung des Mietspiegels gerechter gestalten. Dieser Spiegel weist die ortsüblichen Vergleichsmieten aus. Eigentümer dürfen die Mieten in laufenden Verträgen nur bis zu dieser Grenze anheben. Bisher berechnet sich der Mietspiegel aus den neuen Mieten der vergangenen vier Jahre. Wir wollen den Bezugsraum, also den Spielraum für Mieterhöhungen, von vier auf acht Jahre ausweiten. Eigentümer könnten damit die Mieten nicht mehr so stark erhöhen wie bisher, denn ältere Mieten sind meistens günstiger.
Drittens sieht der Gesetzentwurf eine pauschale Härtefallregel vor. Diese soll greifen, wenn der Mieter nach einer Modernisierung mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete einschließlich der Heizkosten ausgeben müsste.
Während Mietervereinigungen unsere Pläne begrüßen, stellt sich unser Koalitionspartner quer. Uns stehen also noch intensive und harte Verhandlungen bevor!
Zu diesem für München topaktuellen Thema lade ich zu einer Diskussionsrunde am 13. Mai ab 20.00 Uhr in das Künstlerhaus ein. Das Podium aus Justiz-Staatssekretär Uli Kelber und der Vorsitzenden des Mietervereins, Beatrix Zurek, und weiterer Diskutanten bewertet die Mietrechtsreform und stellt sich Ihren Fragen.