Liebe Münchnerinnen und Münchner! Es ist ein Meilenstein für Integration und für modernes Staatsbürgerschaftsrecht. Wir erleichtern bis zu 36.000 jungen Menschen pro Jahr das Leben mit einem Gesetz, das wir in der ersten Juliwoche im Bundestag beschlossen haben und das ihnen eine doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht.
Dabei war uns wichtig, zu einer unkomplizierten Lösung zu kommen, die bürokratischen Aufwand vermeidet. Bisher erhalten Kinder von ausländischen Eltern bei ihrer Geburt beide Staatsbürgerschaften – also die deutsche und die ihrer Eltern. Bislang sind Kinder ausländischer Eltern nur Deutsche unter Vorbehalt gewesen. Die jungen Menschen müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Viele von ihnen stellt das vor eine unnötige Zerreißprobe: Sie sehen Deutschland als ihre Heimat, wollen aber ihre kulturelle Herkunft nicht verleugnen.
Das wird sich nun mit dem neuen Gesetz ändern: Kinder ausländischer Eltern, die hier geboren und aufgewachsen sind, müssen sich künftig nicht mehr entscheiden, sie dürfen zwei Pässe behalten. Als in Deutschland aufgewachsen gilt, wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das Staatsbürgerschaftsrecht wird so ein Stück gerechter.
Wir von der SPD-Fraktion hätten uns mehr gewünscht, denn wir treten seit 1998 für die generelle Mehrstaatlichkeit ein. Aber das Gesetz ist ein Kompromiss mit der Union. Zehn Jahre nach dem Zuwanderungsgesetz bekennt sich Deutschland jetzt zu den Kindern seiner Einwanderer. Wir sagen ihnen: »Ja, du bist deutsch und du gehörst hierher.« Das Gesetz ist ein gutes Signal an diese jungen Menschen.
Ihre Claudia Tausend