Kolumne von Claudia Tausend im Münchner Wochenanzeiger: Das neue Tarifeinheitsgesetz stärkt die Sozialpartnerschaft

12. November 2014

Liebe Münchnerinnen und Münchner! Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Jede und jeder hat Verständnis dafür, dass Lokführerinnen und Lokführer angemessen bezahlt werden müssen.

Aber die GdL missbraucht das Streikrecht für ihre Organisationsinteressen und die Macht der Funktionäre. Eine Minigewerkschaft lässt Deutschland tagelang still stehen und trägt damit ihren Konflikt auf dem Rücken der arbeitenden Menschen aus.

Damit das nicht wieder passieren kann, ist das Gesetz zur Tarifeinheit dringend erforderlich. Nicht Einzelinteressen oder die stärkeren Ellbogen der Beteiligten sollen im Vordergrund stehen, sondern solidarisches Handeln und das Gemeinwohl. Die Hauptverantwortung für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik bleibt bei den Sozialpartnern. Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles fördert daher zunächst die friedliche Lösung von Tarifkonflikten. In Betrieben, wo mehrere Gewerkschaften die gleichen Beschäftigtengruppen vertreten, sollen sich diese eigenverantwortlich abstimmen. Gelingt eine einvernehmliche Lösungen nicht, greift das Gesetz ein: Gibt es in einem Betrieb konkurrierende Tarifverträge, ist der Tarifvertrag der Gewerkschaft anzuwenden, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt.

Das Streikrecht bleibt durch das Gesetz unangetastet. Mit dem neuen Gesetz bleiben auch die Rechte kleinerer Gewerkschaften gewahrt. Sie müssen zu den Tarifverhandlungen gehört werden und können sich den ausgehandelten Tarifen anschließen. Bis zum März 2015 werden wir diesen Gesetzesentwurf im Bundestag beraten. Mir ist es besonders wichtig, dass so die bundesdeutsche Sozialpartnerschaft gestärkt wird, die seit Jahrzehnten für Wohlstand und einen Ausgleich der Interessen gesorgt hat.

Ihre Claudia Tausend

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