Kolumne von Claudia Tausend im Münchner Wochenanzeiger: Dank der SPD wird Fracking verboten

11. Juli 2016

Kurz vor der Sommerpause konnten wir endlich das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschieden. Das ist ein großer Erfolg. Wir als SPD haben ein unbefristetes Frackingverbot durchgesetzt – nach zähen Verhandlungen mit der Union.

Wir haben Wort gehalten: Die Gesundheit der Menschen und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen. Das ist das Gegenteil dessen, was viele in der Union wollten. Fracking steht für die Technologie, mit der Erdgas und auch Öl gefördert werden. Dazu wird das Gasvorkommen angebohrt und ein Gemisch aus Wasser, Sand und chemischen Zusatzstoffen mit hohem Druck eingepresst. Damit werden kleine Risse im Gestein erzeugt, in dem das Gas eingelagert ist. Dadurch wird das Gas freigesetzt und gelangt an die Oberfläche. Fracking im Schiefergestein wird es nicht geben. Nach dem Motto »doppelt hält besser« haben wir dazu gleich zwei Mechanismen eingeführt. Zum einen ein bundeseinheitliches Verbot, das unbegrenzt gilt und 2021 überprüft werden soll. Zum anderen eine Länderklausel, damit keine Probebohrung gegen den Willen eines Bundeslandes auf dessen Gebiet stattfindet. Der Deutsche Bundestag überprüft im Jahr 2021 auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots. Kommt der Bundestag zu keinem anderen Ergebnis, gilt das Verbot unbefristet fort – es gibt somit keinen Automatismus.

Zur wissenschaftlichen Erforschung von unkonventionellem Fracking werden bundesweit maximal vier Probebohrungen erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Eine Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag. Die Regeln für die herkömmliche Erdgasförderung, bei der auch das konventionelle Fracking angewandt wird, werden erheblich verschärft. Konventionelles Fracking in Sandstein gibt es in Deutschland schon seit gut 40 Jahren. Es soll nun nicht mehr wie bisher nur durch das Bergrecht, sondern auch durch das Wasserrecht reguliert werden. Die öffentliche Wasserversorgung wird geschützt: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, in natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen. Unterm Strich steht fest: Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Auflagen für die Erdgasförderung in Deutschland werden strenger und wir setzen die stärksten Standards der Welt.

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