Halbzeitbilanz der Großen Koalition: Für Bezahlbares Wohnen

19. Dezember 2019

Der Blick auf die bisherige Legislaturperiode zeigt, dass die Bundesregierung den überwiegenden Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten wohnungspolitischen Vorhaben bereits umgesetzt hat. In vielen Fällen konnten wir sogar Erfolge über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus erzielen. Wir haben wichtige Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter in München erzielt, die es ohne eine Regierungsbeteiligung der SPD nie gegeben hätte:

  • Mit dem Mieterschutzgesetz schützen wir Mieterinnen und Mietern noch besser vor Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

  • Wir erschweren das Umgehen der Mietpreisbremse, indem wir Vermieterinnen und Vermieter verpflichten, die Vormiete offenzulegen. Die Möglichkeiten, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen, haben wir vereinfacht. Auch Mietverhältnisse von sozialen Trägern wurden besser geschützt, wenn diese den Wohnraum Personen mit dringendem Bedarf überlassen.

  • Erst diese Sitzungswoche vor Weihnachten haben wir beschlossen, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einzuführen, um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen.

  • Außerdem haben wir in dieser Woche den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel von vier auf sechs Jahre ausgeweitet, um den weiteren Anstieg von Mieten zu dämpfen.

  • Der Bund geht künftig mit gutem Beispiel voran, indem er in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten in bundeseigenen Wohnungen am unteren Ende des Mietspiegels ansetzt und bei zehn Euro pro Quadratmeter deckelt.

  • Mit einer Grundgesetzänderung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder und Kommunen auch weiterhin bei der Schaffung von Sozialwohnungen unterstützen kann. Allein in dieser Wahlperiode investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.

  • Wir stärken Genossenschaften, indem wir den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft bei der KfW durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse besser fördern, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.

  • Um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird dieser steuerlich gefördert: Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Sonder-Abschreibung.

  • Außerdem schaffen wir den Steuernachteil für Mieterinnen und Mieter, die in bezahlbaren Werkswohnungen leben, durch einen Bewertungsabschlag bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ab.

  • Auf teurem Grund kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Bodenpolitik muss sich daher wieder mehr am Gemeinwohl orientieren und gegen Spekulationen vorgehen. Auf Basis der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurden Empfehlungen für die Aktivierung von Grundstücken und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik vorgelegt. Diese werden nun im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches umgesetzt.

  • Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) gestalten wir die Liegenschaftspolitik des Bundes neu und richten sie am Gemeinwohl aus. Grundstücke des Bundes können für den Bau von bezahlbaren Wohnungen vergünstigt an Kommunen abgegeben werden.

  • Auch das Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, mit dem der Staat Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Miete oder selbstgenutztes Wohneigentum unterstützt. Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir die Förderung zum 1. Januar 2020 und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an steigende Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der nun auf den Weg gebrachten Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.

Die SPD wird sich auch in den kommenden zwei Jahren mit aller Kraft dafür einsetzen, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen und zu sichern.

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