Entlastung von Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit

19. Dezember 2019

Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Deshalb freue ich mich, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz – ein sozialdemokratisches Kernanliegen – zum 1.1.2020 in Kraft treten wird. Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen.

Neben der finanziellen Entlastung ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch ein wichtiger Baustein für mehr soziale Mobilität. Oftmals konnten bisher hohe Pflegekosten von Eltern ohne eigenes Vermögen den wirtschaftlichen Aufstieg der Kinder zunichtemachen. Pflegebedürftige Kinder benötigen mehr Zuwendung, bedeuten aber auch hohe finanzielle Belastungen. Auch hier entlasten wir die Angehörigen, denn über das Angehörigen-Entlastungsgesetz hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.

Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert. Mit dem Gesetz bringen wir außerdem die Inklusion weiter voran: Seit 2018 gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Hier werden Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen beraten, beispielsweise zum Thema Sozialleistungen. Dies allerdings geschah bisher befristet bis zum 31. Dezember 2022. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz verankern wir das Erfolgsmodell der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nun gesetzlich und statten die Stellen mit mehr Geld aus. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Teilen