Bei den hitzig geführten Debatten rund um das Heizungsgesetz und die Wärmewende könnte fast untergehen, dass wir diese Woche konkrete Verbesserungen in Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung beschließen/beschlossen haben.
Wir unterstützen die Kommunen und die Menschen vor Ort, indem wir
nach Katastrophen einen schnelleren und besseren Wiederaufbau ermöglichen
die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten und bei der bedarfsgerechten Versorgung mit soziale Einrichtungen entlasten
die Umsetzung der Energiewende gemeinsam voranbringen.
Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit diesem Gesetzesentwurf neben den Fortschritten bei der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren zugleich baurechtliche Änderungen in diesen drei wichtigen Bereichen aufzugreifen, mit denen wir die Kommunen und die Menschen vor Ort unterstützen:
Nach den Erfahrungen mit der verheerenden Flut im Ahrtal verbessern und verstetigen wir die Regelungen für den Wiederaufbau nach Katastrophen. Damit sichern wir die Handlungsfähigkeiten der Akteure vor Ort und ermöglichen künftig eine schnellere und nachhaltigere Hilfe für Betroffene.
Mehr Planungssicherheit geben wir den Gemeinden zudem bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete, indem wir die Möglichkeit zur Abweichung von den geltenden Vorgaben des Bauplanungsrechts bis Dezember 2027 verlängern. Auch soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Beratungsstellen können künftig einfacher und in den Gebieten, wo Bedarf besteht, zugelassen werden.
Zu guter Letzt stellen wir weitere Weichen, damit wir die Energiewende gemeinsam und entschlossen voranbringen können. Dafür geben wir den Kommunen mehr Spielräume bei der Befreiung von Bebauungsplänen, erklären Windenergie- und Solaranlagen in Gewerbe- und Industriegebieten ausdrücklich für zulässig und privilegieren den Ausbau sogenannter Agri-PV-Anlagen im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Hier geht's zu meiner Rede im Deutschen Bundestag im Video: https://dbtg.tv/cvid/7554946