Im Bundestag haben wir die Einführung der Grundrente beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben. Mit der Grundrente erhalten rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner ab 2021 eine spürbar höhere Alterssicherung.
Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Am 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Die Grundrente ist keine Sozialhilfe. Im Gegenteil: Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie ohne Antrag automatisch von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Die SPD-Fraktion hat Wert daraufgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet wird. Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.