Ich freue mich sehr, dass nach intensiven Vorberatungen heute endlich die Baugesetzbuchnovelle in erster Lesung ins Parlament eingebracht worden ist. Der Gesetzentwurf ist ein dringender Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum, für dessen zügige Umsetzung wir uns vehement einsetzen. An unserer Seite dabei wissen wir die Kommunen, Gewerkschaften und Fachverbände sowie den Bundesrat. Alle begrüßen das Gesamtpaket des Kabinettbeschlusses ausdrücklich.
Wir als SPD-Fraktion im Bundestag wollen das Baulandmobilisierungsgesetz zügig beraten und noch im ersten Quartal 2021 verabschieden. Die Baugesetzbuchnovelle ist ein elementarer Baustein, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und erhalten. Die soziale Bodenpolitik ist für die SPD-Fraktion im Bundestag ein wichtiger Gradmesser für die Bilanz dieser Bundesregierung, die der Bauminister Horst Seehofer (CSU) bereits Ende Februar vorstellen will. Es ist bedauerlich, dass das Baulandmobilisierungsgesetz hier noch nicht vorgelegt werden kann. Wir wollen so schnell wie möglich für neue Wohnungen sorgen – bezahlbar und sozial.
Das Baulandmodernisierungsgesetz ist Ergebnis zahlreicher Beratungen in der eigens dafür gegründeten Baulandkommission. Angefangen von Kommunen über Mieterverbände bis zur Immobilienwirtschaft und Wissenschaft ging dem Gesetzentwurf ein intensiver Beratungsprozess voraus. Auch Kommunen, Gewerkschaften und Verbände sowie der Bundesrat begrüßen das Gesamtpaket des Kabinettbeschlusses inklusive Baugeboten und Umwandlungsschutz daher ausdrücklich.
Ich begrüße insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan, können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.
Natürlich hätten wir uns noch größere Schritte vorstellen können, wie etwa durch eine Preisdämpfung beim kommunalen Vorkaufsrecht. Denn das derzeitige Recht allein reicht oft nicht aus, wenn die praktische Möglichkeit der Ausübung durch unerschwingliche Preise versperrt bleibt. Handlungsfähigkeit setzt jedoch Kompromissfähigkeit voraus. Der Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss und dringender Schritt, für dessen Umsetzung wir uns vehement einsetzen.