Wohnen ist ein soziales Grundrecht und kein Luxusgut. Aber gerade in Groß- und Universitätsstädten gibt es zunehmend zu wenig bezahlbaren Wohnraum und die sozialen Spannungen wachsen. Der Protest gegen steigende Mieten und Auswüchse wie Mietwucher, vorgeschobene Eigenbedarfskündigungen und überzogene Modernisierungsumlagen ist verständlich.
Hier werden Missstände angesprochen, vor denen man nicht die Augen verschließen darf, und man bezieht sich zu Recht auch die von Hans-Jochen Vogel angemahnte und verfassungsrechtliche verankerte Sozialbindung des Eigentums. Die alleinige Zuspitzung auf die Enteignung von Wohnungsbauunternehmen hilft in der Sache jedoch nicht weiter. Das Land Berlin ist ein besonderer Fall, da es in den letzten beiden Jahrzehnten mehrere landeseigene Gesellschaften an Private mit allen jetzt zu Tage tretenden negativen Folgen verkauft hat, um finanziell weiter handlungsfähig zu sein. Bei dem Berliner Volksbegehren geht es um die Rückübereignung genau dieser Wohnungen.
Eine vergleichbare Situation stellt sich anderswo in Deutschland nicht. So hat zum Beispiel die Stadt München, auch als es gerade wirtschaftspolitisch in Mode war, keine einzige Wohnung oder gar Wohnungsbaugesellschaft verkauft, sondern im Gegenteil weitere Zukäufe z.B. von über 1.000 Wohnungen der durch den Freistaat privatisierten GBW getätigt.
Mieterschutz und die Sicherung und die Schaffung von bezahlbaren Wohnraums sind grundlegend zum Erhalt des sozialen Friedens im Land. Mit der Mietpreisbremse, der Begrenzung der Modernisierungsumlage und der deutlichen Erhöhung der sozialen Wohnungsraumförderung auf fünf Milliarden Euro haben wir bereits einiges erreicht.
Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen mit einer Reform des Mietspiegels und einer Begrenzung von Mieterhöhungen auf höchstens zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren, wie es München mit seiner kommunalen Mietpreisbremse bereits vormacht.
Gerade in München werden die von Land und Bund vorgegebenen Spielräume voll ausgeschöpft zum Beispiel durch Beteiligung der Grundstückseigentümer an Infrastrukturkosten über die planungsbedingten Wertsteigerungen (SoBon und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen), dem München Modell für Durchschnittsverdiener und dem preisgedämpften Mietwohnungsbau. Auch vergibt die Stadt München Grundstücke mittlerweile in Erbpacht statt sie zu verkaufen und unternimmt alle Anstrengungen für die konsequente Anwendung von Erhaltungssatzungen und Zweckentfremdungssatzung.
Eine wichtige, neue Initiative ist der kommunale Bodenfonds, den Oberbürgermeister Dieter Reiter vorgeschlagen hat, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer sicheren und langfristigen Geldanlage am Bau und Erwerb von bezahlbaren Wohnraum beteiligen können.
Wir müssen aber den Neubau von bezahlbaren Wohnraum forcieren. Dazu brauchen wir aber einen größeren gesetzlichen Spielraum, gerade um die Explosion der Bodenpreise mit einem sozialeren Bodenrecht in den Griff zu bekommen. Denn die Bodenpreise machen heute mehr als 50 Prozent der Neubaupreise aus und schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum.