Berliner Mietendeckel gekippt: Mietrecht ist Bundesrecht, unser Auftrag für mehr Mieterschutz und bezahlbares Wohnen

26. April 2021

Früher als erwartet und deutlicher als erhofft hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. April 2021 klargestellt: Mietrecht ist Bundesrecht. Das von Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP beklagte Mietendeckel-Gesetz des rot-rot-grünen Senats vom 23.2.2020 ist somit außer Kraft. Wir sehen dies als Auftrag, den Mieterschutz bundesgesetzlich weiter zu stärken und die Spekulation mit Mietwohnungen zu unterbinden. Denn Wohnen ist für uns ein Grundrecht und keine beliebige Ware. Das Mietendeckel-Gesetz des Berliner Senats ist für uns aber keine Blaupause.

Mit diesem Gesetz wurden die Mieten aller 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen auf den damaligen Stand für 5 Jahre eingefroren und ein Mietendeckel für alle Neuvermietungen mit eigenen, unabhängig von den bundesgesetzlich geltenden Mietspiegelvorschriften entwickelten Tabellenmieten festgesetzt einschließlich einer Absenkung von vertraglich gesicherten Bestandsmieten.

Wir hatten uns bereits bei unserer Initiative zu einem Volksbegehren für einen Mietenstopp in Bayern darauf konzentriert, ein bayernweites Mietmoratorium für die nächsten Jahre zu fordern und eine Erhöhung der Mieten nur noch in Höhe des Inflationsausgleiches zuzulassen, ganz nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München: Dieter Reiter und die SPD-Stadtratsfraktion hatten bereits im Juli 2019 für die eigenen Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag ein sechsjähriges Mietmoratorium ausgesprochen. Wir haben aber anders als der rot-rot-grüne Senat in Berlin bewusst keinen eigenen Tabellenmietspiegel mit festen Mietobergrenzen und einer Absenkung von Bestandsmieten gefordert.

Denn: München ist eben nicht Berlin.

Wohnungsspekulation und Mietpreisexplosion finden in Berlin nicht nur, aber besonders dramatisch in den großen Wohnungsbeständen statt, von denen sich das Land unter dem Druck der desaströsen Haushaltslage getrennt hat: 5 landeseigene Wohnungsgesellschaften mit 230.000 Wohnungen wurden in den letzten 20 Jahren an große private Immobilienkonzerne verkauft. Und genau diese sollen jetzt durch ein von der Linken unterstütztes Volksbegehren wieder enteignet werden – allerdings mit Entschädigungszahlungen von bis zu 38 Milliarden Euro. Das Mietdeckel-Gesetz des Senats sollte diesem Volksbegehren die Spitze nehmen. München hat hingegen keine einzige städtische Wohnung verkauft, sondern im Gegenteil unter Oberbürgermeister Christian Ude mit der Heimag eine weitere Wohnungsbaugesellschaft mit mehr als 4.000 Wohnungen hinzugekauft und so dem Zugriff von Privaten entrissen. Und im Gegensatz zu Berlin, wo der Neubau an allen Ecken und Enden stockt, erhöhen wir den städtischen Wohnungsbestand durch Neubau und die konsequente Ausübung von Vorkaufsrechten. Ärger mit Mietpreis- und Umwandlungsspekulation gibt es in München exakt an der gleichen Stelle wie in Berlin: bei den knapp 9000 Wohnungen, die der Freistaat ohne Not und entgegen eines Angebots eines kommunalen Konsortiums an undurchsichtige Privatinvestoren verscherbelt hat.

Die SPD ist die Mietschutzpartei. Wir haben in unserem Bundeswahlprogramm im Kapitel 3.6 „Bezahlbar Wohnen“ auf den Seiten 46 und 47 daher als Forderungen unter anderem aufgenommen:

  • einen Mietenstopp einzuführen,

  • Mietwucher wirksam zu unterbinden,

  • die Mietpreisbremse zu entfristen und Schlupflöcher zu schließen,

  • den Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln auf acht Jahre zu verlängern,

  • die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen einzuschränken.

Hier geht es zum vollständigen Entwurf des Zukunftsprogramms

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