Liebe Genossinnen und Genossen,
bei der Energiewende gilt für uns ein Dreiklang aus Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Nur die erneuerbare Energien können uns dies auf Dauer garantieren. Darum haben wir bereits im EEG ehrgeizigere Ausbauziele festgeschrieben: 2030 wollen wir die erneuerbare Stromerzeugung mehr als verdoppelt haben.
Entscheidend ist dabei die Windenergie an Land. Es braucht schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren - und mehr Fläche. Welche Windenergiegebiete in Regional- oder Flächennutzungsplänen ausgewiesen sind, verantworten am Ende die Bundesländer. Das Wirtschaftsministerium hat je nach Potential für jedes Bundesland Zielwerte errechnet, was notwendig ist: Für Bayern sind dies bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche. Meine Aufgabe lautet nun, im Bauplanungsrecht diese Systematik auszugestalten. Momentan haben wir noch einige, schwierige Details dieses Wind-an-Land-Gesetzes in kurzer Zeit zu klären.
Damit der Strom auch dort ankommt, wo er verbraucht wird, haben wir bereits letzte Woche das Energiewirtschaftsrecht geändert, um den Bau der nötigen Stromleitungen endlich zu beschleunigen. Außerdem brachten wir ein Gesetz auf den Weg, um weniger Gas bei der Stromerzeugung zu verbrauchen. Mit Blick auf die Speicherstände sind wir derzeit gut aufgestellt, aber müssen für den kommenden Winter vorsorgen. Diese letzten Wochen haben uns veranschaulicht, wie wichtig es ist, von fossilen Energieimporten unabhängig zu werden - und welche Hürden im Übergang noch vor uns liegen.
Eure Claudia Tausend